blauer Diamant hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. Januar 2020, 19:11
Wer bestellt denn auf den Namen vom Nachbarn, bezahlt die Sendung und sorgt dafür, dass die Sendung "abgefangen" wird?
Wer wirklich aus der Nummer herausgekommen ist, kann ja beschreiben, wie das gehen soll. Auch Anwälte dürfen gerne ihre Erfahrungen schildern.
zu 1. ijmd der dich nicht mag aus iwelchen Gründen. Jeder der mal eine längere zeit Nachbarn hatte, weiß wie schnell sich sowas hochschauken kann. oder den neuen Sexualpartner deiner Ex. oder deien Ex die dich mitlerweile hasst, weil du ne neue hast. manchmal reicht auch einfach ein schönes neues Auto und der Bierbäuchige Neiddeutsche fühlt sich getriggert.
Soviel kostet das nicht. mit 50€, versand inkl biste mit Substanzen (welche verrat ich nicht) dabei die unter "nicht geringe Menge" gehen + Einfuhr aus dem Ausland.. Heisst mind. 2 jahre freiheitsenzug..mindestens wohlbemerkt.
Bzgl. des Abfangens: da muss man halt eifnach "glück haben" das die Sendung kontrolliert wird. Natürlich bestellt der böse Nachabr aus den Niederlanden, da dort die Chance am höchsten ist.
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"Wer wirklich aus der Nummer herausgekommen ist, kann ja beschreiben, wie das gehen soll. Auch Anwälte dürfen gerne ihre Erfahrungen schildern."
Soviel gibts da nicht zu erzählen. Ich war Opfer von soetwas. Also nicht von der fiktiven Geschichte oben, sondern das ich Opfer von einer nicht von mir getätigten bestellunge war. Also bin ich zu einem BTM-spezialanwalt gegenagen udn der hat mir das erklärt. Auszug aus Erinnerung:
In Deutschalnd
muss dir etwas
bewiesen werden. da gibts es keine Bringschuld wie von dir behauptet. "Sie haben immer das recht zu schweigen. Alles was sie sagen kann und wird gegen sie verwendent werden" DAs du zu etwas schweigst darf dir nicht negativ ausgelegt werden.
D.h. die Staatsanwaltschaft muss es dir beweisen und das ist defakto fast unmöglich. Selbst wenn du zu dem fiktiven Dealer eine Überweisung von deinem Konto zu ihm tätigst heisst das doch noch lange nicht das das Geld für illegale Substanz XY war, ausser du schreibst explizit in den Verwendungszweck "Für die illegale Substanz X", dann bist du eventuell dran.
Es heisst ja auch nicht das in dem Paket wirklich etwas drin war, vielleicht war das Paket ja leer. Selbst wenn sich der Polizeibeamter als DHL bote ausgibt und es dir persönlich übergibt heisst das noch lange nicht das du das auch bestellt hast.
Es gibt genau einen Fall indem du dran bist wenn du ein fiktiver Drogenbesteller bist: Du bestellst bei Drogenverkäufer Y Kokain, bezahlst bei überweisung mit dem verwendungszweck "10gramm kokain", der Inhalt wird abgefangen. Der DHL-Bote ist die Polizei, du nimmst es an. damit wäre zweifelsfrei bewiesen das du eine Straftat begangen hast.
--------------------------- So in etwa hat es mir mein Anwalt erklärt.
das ist auch der grund warum der user "warumnicht" soviele freisprüche findet, obwohl selbst das Gericht DENKT (nicht wissen. Wissen = bewiesen") das er von der Sendung wusste.
Im Zweifel immer für den Angeklagten.