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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 17. Juli 2019, 08:51
von CaptureKing
Status heute Nacht

Dorsten NRW...

Also wieder in der Absenderregion.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 17. Juli 2019, 09:45
von Muffel
Dann war vll die Anschrift falsch/unleserlich/nicht eindeutig und der Brief geht zurück. Hatte ich auch einmal bei einer völlig anderen Wahrensendung .. war damals alles korrekt angegeben, bis auf die Hausnummer und dann ging das bis zum Zustellort und kam dann wieder zurück zum Absender

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Mittwoch 17. Juli 2019, 11:33
von CaptureKing
Ja, das vermute ich mittlerweile auch. Als die Sendung plötzlich in Hessen gewesen ist, hatte ich bzgl. Zoll etc. etwas Herzflimmern, aber da sie jetzt wieder in NRW ist, gehe ich davon aus, dass es sich um einen Irrläufer handelt. Die Sendung sollte hier in Bayern an eine Packstation gehen und war ja schon im entsprechenden BZ. Habe dem Shop geschrieben. Hoffe, es gibt notfalls Ersatz....

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Freitag 19. Juli 2019, 15:32
von bluepills
CaptureKing hat geschrieben: Mittwoch 17. Juli 2019, 08:51 Status heute Nacht

Dorsten NRW...

Also wieder in der Absenderregion.
in Dorsten befindet sich der Paketzustellstützpunkt von DHL

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Freitag 26. Juli 2019, 09:53
von shadow_1
Hilfe, meine Bestellung von SEP wurde abgefangen. Habe Vorladung zur von der Polizei erhalten zur Vernehmung / Anhörung als Beschuldigter.
Straftat nach Arzneimittelgesetz. 50 Pillen Vidalista und 8 Kamagra. Weiß jemand was auf mich zukommt?
Ich habe schon Albträume und bin ganz fertig.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Freitag 26. Juli 2019, 10:14
von Collya
shadow_1 hat geschrieben: Freitag 26. Juli 2019, 09:53 ...Ich habe schon Albträume und bin ganz fertig.
Dazu besteht nun wirklich kein Grund zum Anlass. So ein Vorkommnis ist natürlich immer unnötig wie ein Loch im Kopp und sicherlich erstmal unangenehm, aber nun auch Nix, weshalb man sich schlaflose Nächte bereiten und in Panik reinsteigern müsste.

Und wie Du Dich am besten verhältst, wie die Dinge ihren weiteren Gang nehmen und mit welchen Konsequenzen Du in etwa zu rechnen hast ... all das wurde hier schon hundert Mal durchgekaut.

Es genügt schon, diesen Thread etwa ab Seite 104 mal durchzulesen, dann dürften sich die meisten (eigentlich alle) Fragen geklärt haben. Meine Empfehlung: Vorladung ignorieren, auch nicht anrufen zum Absagen, auch nicht auf eine wiederholte Vorladung reagieren und abwarten. Und zwar darauf, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren entweder gänzlich einstellt oder es an die örtliche Bußgeldstelle abgibt...und letzteres ist bei der von Dir genannten Menge wahrscheinlich. Dass da ein gerichtliches Strafverfahren daraus wird ist hingegen äääuuußerst unwahrscheinlich!

Bei Bußgeldbescheid...Bußgeld zahlen und gut is.
Und künftig bitte erst mal selber lesen und schlaumachen und ERST DANN noch ungeklärte Fragen hier anbringen.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Freitag 26. Juli 2019, 10:54
von NeverMind
Offensichtlich wird in letzter Zeit der Warenverkehr von Holland nach hier vermehrt kontrolliert (auf Drogen). Dadurch entsteht auch "Beifang" wie unsere Tabs, insofern würde ich von Bestellungen mit Lieferung aus NLD bis auf Weiteres absehen.

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 28. Juli 2019, 13:52
von walker
Icefish hat geschrieben: Sonntag 28. Juli 2019, 10:14 Hallo
ich habe euch ja am 25.5.2019 mitgeteilt dass ich die Ware (von SEP) nicht erhalten habe. Habe daraufhin bei pillz bestellt und die Ware problemlos erhalten. (Versand aus Deutschland . Jetzt habe ich von der Staatsanwaltschaft einen netten Brief erhalten. " Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Vergehens nach § 29 Abs 1 Ziff.1 BtMG. Sehr geehrter Herr.. in dem obengenannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom .... folgende Entscheidung getroffen. Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt" Eingestellt wahrsch. aufgrund der geringen Menge die ich bestellt habe.
Also hat hat SEP die Ware doch versandt. Ich habe immer gedacht die machen keine Kontrollen im EU Raum. Habe nochmals Glück gehabt

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 28. Juli 2019, 16:18
von fanchette
?? Warum BtMG ??

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?

Verfasst: Sonntag 28. Juli 2019, 18:40
von berlinman
Dann lies mal den Paragraphen mit Anmerkungen genau bis zum Ende durch.
§29,1,1 wird auch auf Zubereitungen angewendet, die keine Betäubungsmittel sind.