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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verfasst: Dienstag 4. Juni 2019, 14:25
von Johnny Alvarez
Habe ich doch geschrieben.Vom Landrat Bereich Gesundheit.Eine Frau Dr. der Behörde des Kreises hat ein Bußgeldverfahren gem §47 eingeleitet.
Mit einem Anhörungsbogen dabei wo Person A zu Stellung nehmen soll.Wenn die Person A nicht darauf reagiert wird ein Bußgeld erstellt.
Wenn es keine Absenderadresse gibt sondern nur eine Adresse des Empfängers,bedeutet das noch lange nicht das der Empfänger auch bestellt hat oder? Kann ja jeder gewesen sein
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verfasst: Dienstag 4. Juni 2019, 14:34
von MRED
Johnny Alvarez hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Juni 2019, 14:25
Wenn die Person A nicht darauf reagiert wird ein Bußgeld erstellt.
Dann steht doch alles im Brief des Landratsamtes drin. Wenn du dich nicht äußerst, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass du dann irgendwann nocheinmal einen Brief vom Landratsamt erhälst mit einer Geldstrafe.
Was ich damit sagen möchte ist, dass ein Bußgeldbescheid nicht gleichbedeutend mit einem Strafverfahren zu sehen ist.
Daher hast du, meiner Meinung nach, Schwein gehabt.
Gruß
MRED
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verfasst: Dienstag 4. Juni 2019, 14:59
von Johnny Alvarez
Ja das Strafverfahren wurde auch eingestellt und daraus über die Kreisbehörde ein Bußgeldverfahren gemacht.
Soweit ist mir das klar.Nur was ist wenn der Adressat behauptet er habe das nicht bestellt und an dem Päckchen ist nicht ersichtlich wer das verschickt hat?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verfasst: Dienstag 4. Juni 2019, 15:40
von Hainlein
Gast671 hat geschrieben: ↑Donnerstag 16. Mai 2019, 14:57
Guten Tag,
Hat jemand von euch eventuell bei Pharmaonline bestellt und wartet auch darauf das die Ware weitergeleitet wird. Ist gestern im internationalen Logistikzentrum angekommen, bewegt sich nun aber nicht mehr. Google sagt das es sich bei dieser Statusmeldung um die Zollabwicklung handelt. Jemand Erfahrung?
Liebe Grüße
Dito, meine liegt laut Status seit dem 15.05. dort.
Mal abwarten

Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verfasst: Dienstag 4. Juni 2019, 15:56
von Taps
Johnny Alvarez hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Juni 2019, 14:59
Ja das Strafverfahren wurde auch eingestellt und daraus über die Kreisbehörde ein Bußgeldverfahren gemacht.
Das Ding würde ich persönlich ausreizen.
Wenn der Kuchen keinen Bock darauf hat, warum soll man sich bei den Krümmeln bewegen?
Was sollen die denn machen, außer das Ganze an die Staatsanwaltschaft zurück zu schicken?
Die werden sich bedanken.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verfasst: Mittwoch 5. Juni 2019, 00:17
von tomtom
Taps hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Juni 2019, 15:56
Was sollen die denn machen, außer das Ganze an die Staatsanwaltschaft zurück zu schicken?
Die werden sich bedanken.
Wenn die Staatsanwaltschaft der Auffassung ist, dass keine Straftat vorliegt (kein Verdacht auf Handel, da nur geringe Menge) aber eine Ordnungswidrigkeit nach den Voraussetzungen vorliegen kann, gibt sie den Vorgang an die für die Ordnungswidrigkeit zuständige Behörde ab. Die kann das Verfahren nicht an die Staatsanwaltschaft zurückschicken, sondern kann das Verfahren entweder einstellen oder einen Bußgeldbescheid verschicken.
@Johnny Alvarez:
Ich würde nicht irgendwie Stellung nehmen, sondern abwarten,ob es von der Kreisbehörde eine Bußgeldbescheid gibt. Denn wenn du schreibst, dass du die Sachen nicht bestellt hast, können die trotzdem einen Bußgeldbescheid erlassen. Und wenn du nichts schreibst, gibt es wahrscheinlich auch einen Bußgeldbescheid Aber vielleicht ist das Bußgeld ohne eine Stellungnahme niedriger oder in einer akzeptablen Höhe und das Verfahren dann mit der Zahlung des Bußgeldes erledigt.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verfasst: Mittwoch 5. Juni 2019, 07:27
von NeverMind
tomtom hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Juni 2019, 00:17Denn wenn du schreibst, dass du die Sachen nicht bestellt hast, können die trotzdem einen Bußgeldbescheid erlassen...... vielleicht ist das Bußgeld ohne eine Stellungnahme niedriger oder in einer akzeptablen Höhe und das Verfahren dann mit der Zahlung des Bußgeldes erledigt.
In meiner Bußgeldsache (10 x 100mg Sildentabs kostenlose Muster bestellt) wollte ich das auch auf dem Anhörungsbogen angeben. Dann wäre es in meinem Fall zu einer Gerichtsentscheidung gekommen (mit weit höheren Kosten). Ich habe daher nichts angegeben und den angekündigten Bescheid damit akzeptiert.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verfasst: Mittwoch 5. Juni 2019, 08:15
von Collya
NeverMind hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Juni 2019, 07:27
...Ich habe daher nichts angegeben und den angekündigten Bescheid damit akzeptiert.
Und exakt ganz genau so würde ich es auch machen. Sei froh, dass kein Strafverfahren daraus geworden ist, warte den daraufhin sicher folgenden Bescheid ab, zahle halt (wenn auch zähneknirschend) das Bußgeld und freue Dich dass die Sache so glimpflich für Dich ausgegangen ist!!!
Hier wäre es tatsächlich unsinnig und eventuell verschärfend, durch irgendwelche Angaben zu getätigter Bestellung gar noch einen "Vorsatz" einzuräumen. Und mit der Nummer "ich habe aber ganz nichts bestellt", wirst Du mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht durchkommen...
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verfasst: Mittwoch 5. Juni 2019, 08:57
von Taps
Ich ziehe meinen Rat "ausreitzen" zurück und behaupte das Gegenteil.
Zahlen und Ende.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Verfasst: Mittwoch 5. Juni 2019, 10:32
von Johnny Alvarez
Mit was für einer Summe an Bußgeld kann man denn bei so einer recht geringen Menge von 100 Kamagra rechnen ?
Gibt es da Erfahrungswerte?