Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Habe ich doch geschrieben.Vom Landrat Bereich Gesundheit.Eine Frau Dr. der Behörde des Kreises hat ein Bußgeldverfahren gem §47 eingeleitet.
Mit einem Anhörungsbogen dabei wo Person A zu Stellung nehmen soll.Wenn die Person A nicht darauf reagiert wird ein Bußgeld erstellt.
Wenn es keine Absenderadresse gibt sondern nur eine Adresse des Empfängers,bedeutet das noch lange nicht das der Empfänger auch bestellt hat oder? Kann ja jeder gewesen sein
Mit einem Anhörungsbogen dabei wo Person A zu Stellung nehmen soll.Wenn die Person A nicht darauf reagiert wird ein Bußgeld erstellt.
Wenn es keine Absenderadresse gibt sondern nur eine Adresse des Empfängers,bedeutet das noch lange nicht das der Empfänger auch bestellt hat oder? Kann ja jeder gewesen sein
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Dann steht doch alles im Brief des Landratsamtes drin. Wenn du dich nicht äußerst, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass du dann irgendwann nocheinmal einen Brief vom Landratsamt erhälst mit einer Geldstrafe.Johnny Alvarez hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Juni 2019, 14:25 Wenn die Person A nicht darauf reagiert wird ein Bußgeld erstellt.
Was ich damit sagen möchte ist, dass ein Bußgeldbescheid nicht gleichbedeutend mit einem Strafverfahren zu sehen ist.
Daher hast du, meiner Meinung nach, Schwein gehabt.
Gruß
MRED
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Ja das Strafverfahren wurde auch eingestellt und daraus über die Kreisbehörde ein Bußgeldverfahren gemacht.
Soweit ist mir das klar.Nur was ist wenn der Adressat behauptet er habe das nicht bestellt und an dem Päckchen ist nicht ersichtlich wer das verschickt hat?
Soweit ist mir das klar.Nur was ist wenn der Adressat behauptet er habe das nicht bestellt und an dem Päckchen ist nicht ersichtlich wer das verschickt hat?
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Dito, meine liegt laut Status seit dem 15.05. dort.Gast671 hat geschrieben: ↑Donnerstag 16. Mai 2019, 14:57 Guten Tag,
Hat jemand von euch eventuell bei Pharmaonline bestellt und wartet auch darauf das die Ware weitergeleitet wird. Ist gestern im internationalen Logistikzentrum angekommen, bewegt sich nun aber nicht mehr. Google sagt das es sich bei dieser Statusmeldung um die Zollabwicklung handelt. Jemand Erfahrung?
Liebe Grüße
Mal abwarten
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Das Ding würde ich persönlich ausreizen.Johnny Alvarez hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Juni 2019, 14:59 Ja das Strafverfahren wurde auch eingestellt und daraus über die Kreisbehörde ein Bußgeldverfahren gemacht.
Wenn der Kuchen keinen Bock darauf hat, warum soll man sich bei den Krümmeln bewegen?
Was sollen die denn machen, außer das Ganze an die Staatsanwaltschaft zurück zu schicken?
Die werden sich bedanken.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Wenn die Staatsanwaltschaft der Auffassung ist, dass keine Straftat vorliegt (kein Verdacht auf Handel, da nur geringe Menge) aber eine Ordnungswidrigkeit nach den Voraussetzungen vorliegen kann, gibt sie den Vorgang an die für die Ordnungswidrigkeit zuständige Behörde ab. Die kann das Verfahren nicht an die Staatsanwaltschaft zurückschicken, sondern kann das Verfahren entweder einstellen oder einen Bußgeldbescheid verschicken.
@Johnny Alvarez:
Ich würde nicht irgendwie Stellung nehmen, sondern abwarten,ob es von der Kreisbehörde eine Bußgeldbescheid gibt. Denn wenn du schreibst, dass du die Sachen nicht bestellt hast, können die trotzdem einen Bußgeldbescheid erlassen. Und wenn du nichts schreibst, gibt es wahrscheinlich auch einen Bußgeldbescheid Aber vielleicht ist das Bußgeld ohne eine Stellungnahme niedriger oder in einer akzeptablen Höhe und das Verfahren dann mit der Zahlung des Bußgeldes erledigt.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
In meiner Bußgeldsache (10 x 100mg Sildentabs kostenlose Muster bestellt) wollte ich das auch auf dem Anhörungsbogen angeben. Dann wäre es in meinem Fall zu einer Gerichtsentscheidung gekommen (mit weit höheren Kosten). Ich habe daher nichts angegeben und den angekündigten Bescheid damit akzeptiert.tomtom hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Juni 2019, 00:17Denn wenn du schreibst, dass du die Sachen nicht bestellt hast, können die trotzdem einen Bußgeldbescheid erlassen...... vielleicht ist das Bußgeld ohne eine Stellungnahme niedriger oder in einer akzeptablen Höhe und das Verfahren dann mit der Zahlung des Bußgeldes erledigt.
Carpe diem!
"Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!" (Sprichwort der Dakota-Indianer)
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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Und exakt ganz genau so würde ich es auch machen. Sei froh, dass kein Strafverfahren daraus geworden ist, warte den daraufhin sicher folgenden Bescheid ab, zahle halt (wenn auch zähneknirschend) das Bußgeld und freue Dich dass die Sache so glimpflich für Dich ausgegangen ist!!!
Hier wäre es tatsächlich unsinnig und eventuell verschärfend, durch irgendwelche Angaben zu getätigter Bestellung gar noch einen "Vorsatz" einzuräumen. Und mit der Nummer "ich habe aber ganz nichts bestellt", wirst Du mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht durchkommen...
Leider gibt es für geistige Inkontinenz keine Windeln.
Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Ich ziehe meinen Rat "ausreitzen" zurück und behaupte das Gegenteil.
Zahlen und Ende.

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Re: Rechtslage: Was, wenn die Grünen / Zoll / Post Generika finden ?
Mit was für einer Summe an Bußgeld kann man denn bei so einer recht geringen Menge von 100 Kamagra rechnen ?
Gibt es da Erfahrungswerte?
Gibt es da Erfahrungswerte?