1. Wegen einer derart lächerlichen Menge an Pillchen gibt es natürlich keine "Hausdurchsuchung".
2. Die Wahrscheinlichkeit von strafrechtlichen Ermittlungen bei einer solchen Menge ist verschwindend gering, aber theoretisch tatsächlich möglich. Es gibt in der Tat mindestens einen vergleichbaren Fall, den ich an anderer Stelle schon mal erwähnt hatte: https://www.kanzlei-hoenig.de/2010/tada ... atsanwalt/ Aber selbstverständlich gab es auch da keine "Hausdurchsuchung" - sowas würde auch kein Ermittlungsrichter unterschreiben.
3. Soweit bei einer Hausdurchsuchung aus einem anderen Grund als "Zufallsfund" die genannten 54 Kamagra und die 23 Tadas gefunden worden wären, wäre das völlig unproblematisch, da der Besitz dieser Menge absolut legal ist. Selbst die Einfuhr ist übrigens legal, wenn sie beispielsweise im Rahmen des Reiseverkehrs erfolgt wäre. Somit wäre der Besitz also auch kein geeigneter Nachweis für die ordnungswidrige Einfuhr auf dem Postweg. Prinzipiell wäre es zwar möglich, dass die Pillchen im Rahmen der Durchsuchung vorläufig sichergestellt werden, da vor Ort nicht immer zweifelfrei geklärt werden kann, worum es sich dabei handelt. Die bekommt man dann aber später brav wieder ausgehändigt.
Das Ganze ist also nicht anderes als ein übles Schauermärchen!
Und der Hinweis auf die Verwechselung mit "Ecstasy" war sicher nur als Scherz gemeint - der Schnelltest beim Zoll auf MDMA, Amphetamine , etc. dauert zwei Minuten - und der wird dann schon noch gemacht, _bevor_ ein Staatsanwalt sich um einen Durchsuchungsbeschluss bemüht.

ciao
Flocki