Libero6 hat geschrieben:@scareface,so paranoid wie du dich manchmal gibst, bist es doch nicht.
Scareface passt in diesem Zusammenhang gut
Mir wurden schon MEHRERE Auslandssendungen abgefangen (innerhalb EU!), da wird man halt zum SCAREface Bin wohl mittlerweile beim Zoll registriert? Jedenfalls mache ich nur noch Bestellungen innerhalb Deutschlands, da hatte ich noch nie Probleme (-> Postgeheimniss).
"The only way to deal with an unfree world is to become so absolutely free that your very existence is an act of rebellion"
Das schützt Dich aber nicht gegen die Beschlagnahme innerdeutscher Sendungen im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen (vergl. §99 StPO). Solange es allerdings nur um OWI geht, bist Du da auf der sicheren Seite, denn zwar hat die Verfolgungsbehörde grundsätzlich im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten, diese Rechte werden aber in § 46 Abs. 3 OWiG unter anderem in Bezug auf die Beschlagnahme von Postsendungen wieder eingeschränkt. Und das ist dann vermutlich auch einer der Gründe, warum es so gut wie keine Fälle von abgegriffenen innerdeutschen Sendungen gibt.
Einen 100%igen Schutz bieten allerdings auch innerdeutsche Sendungen nicht, da es diverse Fallkonstruktionen gibt, in denen die Öffnung der Sendung trotz Postgeheimnis zulässig ist. Da die grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit des Zolls hier aber im Unterschied zu innereuropäischen Sendungen entfällt, ist der innerdeutsche Versand der am wenigsten gefährdete.
Scarface hat geschrieben:
Mir wurden schon MEHRERE Auslandssendungen abgefangen (innerhalb EU!)
Paar Infos dazu wären interessant..
Potenzpillen?
Vom Zoll?
Konsequenzen?
Nein keine Potenzpillen... Zigaretten und "andere Dinge"... Waren 2 Sendungen die innerhalb von 2 Wochen unabhängig voneinander (d.h. anderes Land, anderer Händler) abgefangen wurden. Da zwischen der ersten und der zweiten Lieferung kein Zusammenhang bestand meine Vermutung das ich beim Zoll seit der ersten Entdeckung bekannt bin.
@Flocki: Ja ich weiß, Postgeheimniss schützt bei Verdacht nicht, aber solange die Sendung unauffällig ist besteht imho aufgrund des Postgeheimnisses auch kein Grund zur Sorge. Bei EU-Lieferungen kann selbst die am besten verpackte Lieferung einer Routine-Kontrolle unterzogen werden.
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Scarface hat geschrieben: Da zwischen der ersten und der zweiten Lieferung kein Zusammenhang bestand meine Vermutung das ich beim Zoll seit der ersten Entdeckung bekannt bin.
Danke für die Auskunft
Gab ja so einen ähnlichen Fall..mit 3 Sendungen
Wär interessant zu wissen, ob es sich tatsächlich so verhält..
Berni hat geschrieben:Ohne weitere Massnahmen sind bitcoins das transparenteste Zahlungsmittel überhaupt.
Die "Anonymität" benötigt in erster Linie der Shop - und für den ist sie ausreichend gewährleistet, sofern für jede Bestellung eine Einmaladresse verwendet wird. Der Kunde braucht in der Regel eh keine Anonymität, weil zum einen dessen postalische Adresse ja im Unterschied zu der des Shops in der Regel bekannt ist und er sich zum anderen im Unterschied zum Shopbetreiber gar nicht strafbar macht. _Das_ ist ja gerade der Grund, warum der überwiegende Teil der Kunden eine solche Bezahlform gar nicht nachfragt.
Berni hat geschrieben:Ohne weitere Massnahmen sind bitcoins das transparenteste Zahlungsmittel überhaupt.
Das kann ich so nicht stehen lassen... Auch wenn sich Bitcoins die nicht "getunnelt" wurden unter großem Aufwand zurückverfolgen lassen, transparenter ist immer noch die SEPA-Überweisung oder Kreditkartenzahlung denn da bekommt die Staatsmacht die Daten auf dem Silbertablett serviert durch eine bloße Anfrage beim entsprechenden Institut. Um Bitcoins zurückzuverfolgen müssen erstmal die Techniker bzw. IT-Leute aktiv werden. Am sichersten wäre wohl immer noch die Barzahlung. Direkt danach kommen BTC, welche "getunnelt" und über mehrere Channels zusätzlich anonymisiert wurden. Ist jedenfalls meine Meinung/Einschätzung.
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