
OT gelöscht von MOD
Aufpassen! Der "3-Monats-Bedarf" betrifft _nur_ den Reiseverkehr, also die Menge, die Du persönlich beim Grenzübertritt einführst. Per Post existieren in DE keine Freimengen. Ich erwähne das nur explizit, damit der unaufmerksame Querleser das nicht in den falschen Hals bekommt. Und der Reisebedarf wird nicht nach Stückzahl sondern Wirkstoffmenge berechnet - und zwar auf Grund der empfohlenen Dosierung! 50 Stück Vidalista 60 wären also deutlich jenseits der erlaubten Menge, während 50 Stück Kamagra unproblematisch wären.Knut hat geschrieben:- alles über den Bedarf von 3-Monaten hinausgehende ist dem Zoll zu viel - 50 Stück ist da sicherlich plausibel.
Nein, eine Zulassung in DE ist nicht notwendig. Und auf den Wirkstoff kommt es nur in so weit an, dass dieser nicht im Anhang zu § 6a AMG oder in den Anlagen I bis III zum BtMG genannt sein darf.Knut hat geschrieben:- eigentlich gilt das nur für Medikamente, die auch in D eine Zulassung haben. Es kommt nicht auf den Wirkstoff an.
Die Strafen unterscheiden sich in keiner Weise von denen bei illegaler Einfuhr auf dem Postweg. Also Verwarn- oder Bußgeld im Bereich einer OWI, Geld- oder Haftstrafe bei Straftatsbeständen. Ggf. zusätzliche steuerrechtliche Folgen.Knut hat geschrieben:Welche Strafen da im einzelnen blühen...keine Ahnung. Aber das sollte uns auch nicht abschrecken
Update:NeverMind hat geschrieben:Das Risiko besteht in einer möglichen Beschlagnahmung durch den Zoll und anschließendem Bußgeldbescheid (35 Euro bei Kleinmengen). Daher nochmals mein Rat an alle potenziellen Besteller bei PB: Lasst es lieber, denn so dramatisch ist die Versorgungslage nicht, das Risiko ist es nicht wert![]()
Ich bin es bewusst für die Bestellung eines Gratisblisters eingegangen und wurde jetzt tatsächlich von der Post über die Beschlagnahme informiert und ein Bussgeld von 35 Euro ist fällig![]()
Wie jetzt: Die Höhe des Bußgelds steigt mit der Anzahl der Beschlagnahmungen?NeverMind hat geschrieben:Nix mehr 35 EUR, ich wurde bei 1 Blister mit 10 Stück Delgra 100 zu 50 EUR verdonnert.
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Ich solle froh sein, dass ich mit 50 EUR davonkomme, denn mittlerweile hätten die so viele Pillenbeschlagnahmen, dass höhere Bußgelder verhängt würden.
Richtig, es nennt sich Verwarnungsgeld. Das Bußgeld bei Nichtzahlung würde dann sicher bei über 100 Euro liegen laut Sachbearbeiterin, ihr Kollege, der das macht, ist da knallhart und schöpft seinen Handlungsrahmen (die möglichen Höhen hängen von der Menge und dem guten Willen des Sachbearbeiters ab) voll ausFlocki hat geschrieben:Es handelt sich aber doch nicht um ein Bußgeld, sondern nur um ein Verwarnungsgeld (womit Dir immerhin die zusätzlichen 23,50 Für Auslagen und Gebühren erspart bleiben).
Selbstverständlich ist es keine Willkür!!!111einselfkäng hat geschrieben:Wie jetzt: Die Höhe des Bußgelds steigt mit der Anzahl der Beschlagnahmungen?
Wie wird die Höhe von so einer OWI eigentlich festgelegt? Im Straßenverkehr gibt es den Verwarnungsgeldkatalog, aber was gilt hier? Beamtenwillkür wird es wohl nicht sein, denn wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik, oder?