Hanslimann hat geschrieben: ↑Montag 27. Januar 2025, 23:05
…hoffentlich würden die Grünen das Internet Rezept akzeptieren…
Den Grünen ist das zunächst einmal ziemlich egal. Wenn denen etwas komisch vorkommt oder die einen Medikamentenmissbrauch vermuten bringen die das zur Anzeige.
Dann hat ein Staatsanwalt zu entscheiden ob es für ein Verfahren reicht und ein Richter darüber, ob das ein gültiges Rezept ist oder nicht.
Die Gültigkeit des Rezepts hängt dann wiederum von mehreren Faktoren ab.
Ein ganz wesentlicher ist, dass der ausstellende Arzt existieren und eine gültige Zulassung haben muss. Bei meinem Rezept von Dokteronline ist das der Fall. Hier greift das Recht auf freie Arztwahl. Das muss nicht begründet werden.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass der Arzt bei bestimmten Medikamenten, und dazu zählen unter anderem Opiate, den Patienten eingehend befragt bzw. untersucht haben soll. Das auswerten eines Fragebogens reicht da in der Regel nicht aus. Außerdem muss das Rezept aus einer zugelassenen Versandapotheke verschickt worden sein.
Die letzten beiden Punkte lassen sich im Nachhinein nur schwer überprüfen.
Also, wenn die Grünen blöde Fragen stellen: Du hast ein Rezept, und fertig. Wie Du da rangekommen bist geht den Polizeimeister nichts an. Auf keinen Fall etwas von einem Fragebogen faseln…
Auf jeden Fall kann das Rezept die Chancen deinen Führerschein zu behalten erhöhen, wenn du mit den Tabletten irgendwo „erwischt“ wirst.
Denn was die wenigsten Leute beherzigen ist, dass man beim Umgang mit psychoaktiven Stoffen ohne Rezept schnell mal seine Fahrerlaubnis verliert. Und dabei muss man noch nicht einmal im Auto sitzen. Da reicht es u.U. schon aus, bei irgendeiner Kontrolle erwischt zu werden. Dann spielt nicht mal die Höhe der Dosierung bzw. eine theoretische Fahrtauglichkeit eine Rolle, wenn man im Nachgang kein Rezept vorweisen kann.
Auch wenn das hier Geschriebene alles sehr theoretisch ist und wahrscheinlich nie ein Forumsmember jemals in eine solche juristische Spitzfindigkeit verwickelt werden wird: Tramadol beim Telemediziner zu bestellen ist, wenn überhaupt, mit dem gleichen oder sogar mit einem geringeren Risiko behaftet als bei unseren „herkömmlichen“ Shops, da wir hier - im Gegensatz zu den anderen Shops - nicht per se illegal sind, sondern uns in einer grauen Zone des europäischen Rechts bewegen. Und das damit verbundene Rezept ist dann zumindest ein theoretischer Vorteil…
Beste Grüße, Willy