Shiny-Flakes

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Re: Shiny-Flakes

von Scarface » Mittwoch 8. Juli 2015, 10:16

Sag ich doch ;)

Re: Shiny-Flakes

von Leisureman » Mittwoch 8. Juli 2015, 09:54

Da ist doch jetzt dieser Riesenfall. wo die Bullen eine Zigarettenschiebebande haben hochgehen lassen. Wahrscheinlich platzt der ganze Fall, weil die Polizei (Zoll) nicht rechtsmäßig ermittelt hat und ein Großteil der Beweise somit nicht zulässig sind...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/z ... 40692.html

Re: Shiny-Flakes

von Scarface » Mittwoch 8. Juli 2015, 08:13

Hmm ja gibt vielleicht ein paar Ausnahmen, aber generell gilt das der Staat Beweise nicht vor Gericht verwenden darf, sollte er diese unrechtmäßig erworben haben - Darauf hat sich meine Aussage nämlich bezogen... Oder bin ich da falsch informiert?

EDIT: Was die "Honeypots" angeht, so gibt es da bereits eine klare und eindeutige gesetzliche Regelung... Das war bei deinen Beispielen nicht so ;)

Re: Shiny-Flakes

von NeverMind » Mittwoch 8. Juli 2015, 07:24

Scarface hat geschrieben:Der Staat macht keine illegalen Dinge, der Staat zwinkert nur manchmal äusserst schlau an den Gesetzen vorbei und nutzt bestehende Lücken zu seinem Vorteil ;)
Sorry, aber das mag glauben wer will, ich jedenfalls nicht. Warum wohl hat das BVG den Staat schon öfter reglementieren müssen? Nur 2 Beispiele:


http://www.taz.de/!5045730/
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ZDF-Staatsvertrag ist illegal
http://www.tagesspiegel.de/wissen/urtei ... 52780.html
Urteil des Verfassungsgerichts Illegale Uni-Gebühr
Von den Aktivitäten des Verfassungsschutzes will ich erst gar nicht anfangen :narr:

Re: Shiny-Flakes

von Scarface » Dienstag 7. Juli 2015, 20:42

Nein, hier geht sich niemand gegenseitig an die Gurgel ^^

Aaaaaaaber:

"Honeypots" sind nicht zulässig, und wenn du dich auf den Kopf stellst :D

Selbst wenn du nachdem du dich auf den Kopf gestellt hast noch einen Purzelbaum machst, bleiben sie trotzdem unzulässig ;)

Paragraf 26 und 27 des StGB (Strafgesetzbuch) sagen ganz klar:

§26 Anstiftung: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
§27 Beihilfe: Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Diese Paragrafen beziehen sich unter anderem auf die sogenannten "Honeypots"... Würde die Polizei eine Drogenseite zum Schein weiter betreiben um Kunden abzugreifen, wäre das Anstiftung zu einer Straftat!!

Allerdings: Im Zuge gemeinsamer internationaler Ermittlungen ist es der Polizei rein theoretisch möglich, Kunden- und Händlerdaten von ausländischen Behörden zu erhalten und diese dann zu nutzen. Aber lege ich meine Hand dafür ins Feuer das dies im Zusammenhang mit Drogenseiten noch nie passiert ist!! Ich könnte dies mit 1000%iger Sicherheit über Google innerhalb von Sekunden beweisen, aber dafür bin ich gerade zu faul...
Steckpfanne hat geschrieben:Unter diversen Voraussetzungen darf auch Vater Staat illegale Sachen tun :P
Der Staat macht keine illegalen Dinge, der Staat zwinkert nur manchmal äusserst schlau an den Gesetzen vorbei und nutzt bestehende Lücken zu seinem Vorteil ;)

Re: Shiny-Flakes

von Steckpfanne » Dienstag 7. Juli 2015, 20:19

Ach man muss auch nicht immer einer Meinung sein. :D

Man merkt auch, dass dieses Forum hier von erwachsenen Männern besucht wird. Woanders, mit mehr Kiddies wäre man sich verbal an die Gurgel gegangen :negative:

Ich finds ja gut, dass Scarface den Link hier reingesetzt hat, den kannte ich noch nicht. Sind viele Infos drin.
Und nachdem ich Scarfaces seine Vorstellung Off-Topic gesehen habe, weiß ich nun auch, dass der Kerl sich auskennt in der Materie ;)




Aber bei einer Sache muss ich trotzdem widersprechen. Honeypots sind nicht zwangsläufig illegal. Unter diversen Voraussetzungen darf auch Vater Staat illegale Sachen tun :P

Re: Shiny-Flakes

von DerlebendeTod » Montag 6. Juli 2015, 08:06

@ Steckpfanne,

da mein Kollege Scarface bereits geantwortet hat und sich seine Auführungen nahezu 100% mit den meinigen decken, verbleibe auch ich ebenfalls so :)

Es liegt in der Natur der Sache dass man in einem Diskussionsforum nicht immer einer Meinung ist, ich denke der Grundgedanke vereint uns dann aber doch wieder alle :top:

Gruß
Dlt

Re: Shiny-Flakes

von Scarface » Sonntag 5. Juli 2015, 17:30

Steckpfanne hat geschrieben:Ich hab es nicht direkt als Schwerstkriminalität bezeichnet. Dass es jedoch nicht legal ist und irgendwann ab einer gewissen Menge auch mal ermittelt werden muss, darüber sind wir beide uns glaub ich einig.
Ja, da sind wir uns einig...
Steckpfanne hat geschrieben:Keine Ahnung, wo du auch deine Informationen her hast, dass es
a) eine unverschlüsselte Festplatte war
b) man zum auslesen die Website nicht vom Netz nimmt, sondern tagelang noch aufrecht erhält
c) du die genauen Zahlen der Kunden und Hausdurchsuchungen hast.
Meine Informationen habe ich von: http://motherboard.vice.com/de/read/der ... iny-flakes
Dort findest du die Antworten/Bestätigungen das meine "Behauptungen" stimmen...
Hausdurchsuchungen waren übrigens deutlich weniger als ich in Erinnerung hatte, "nur" 38 anstatt 50.
PS: Eine Website kann man nicht "auslesen", die Daten waren ja nicht im Netz gespeichert...
Steckpfanne hat geschrieben:Scheinst ja jedoch bestens informiert zu sein und Plan zu haben, wie die Ermittlungsbehörden arbeiten und dass sich hier niemand über auch nur irgendwas Gedanken zu machen braucht....
Zumindestens scheine ich besser informiert als du ;)

"Honeypot" ist in Deutschland nicht erlaubt...

Was Potenzmittel angeht: HIER braucht sich auf jeden Fall keiner Gedanken machen, also unter den Konsumenten von PDE-5 Hemmern... Hättest du dich mal ein bisschen hier eingelesen wüsstest du das selbst bei Mengen von 100-200 Pillen meist nur ein Ordnungsgeld in Höhe von 35€ folgt.

Und was Drogen angeht: Jeder der Drogen auf seine RL-Daten bestellt, gehört für diese unendlich große Dummheit bestraft. Wenn man auch nur einen Funken Verstand hat, dann nutzt man a.) einen toten Briefkasten oder b.) eine anonyme faked Packstation. Man muss nun wirklich kein Genie sein um zu checken wie man eine anonyme Packstation anlegt. Und die Leute die es nicht checken können sich immerhin noch auf den einschlägigen Seiten welche kaufen.
Steckpfanne hat geschrieben:Nenn es Paranoia, ich nenn es Vorsicht.
Ok, abgemacht - Dann verbleiben wir so :top:

Re: kamagra-shop-deutschland.is Nachnahme und Überweisung

von Steckpfanne » Sonntag 5. Juli 2015, 12:50

Scarface hat geschrieben:
Steckpfanne hat geschrieben:
Scarface hat geschrieben:
Steckpfanne hat geschrieben:Und dass die Seite wieder online ist hat nicht viel zu sagen. Sowas hat die Polizei bei Drogenseiten auch schon gemacht um an die Käufer zu kommen. Zack, Homepage nen Monat gespiegelt und Kunden abgefasst und abgestraft
Besagte Drogenseiten wurden von USA aus betrieben und die Ermittlungen vom FBI geführt... In Deutschland ist diese Praxis ("Honeypot") nicht zulässig!!

Wag ich zu bezweifeln, dass bei Schwerstkriminalität sowas nicht eingesetzt wird. Wurde bei einem 20jährigen Leipziger auch angewandt in dessen "Kinderzimmer" man mehr als 300 Kilogramm unterschiedlichster Drogen aufgefunden hat.
Es ist rechtlich umstritten jedoch nicht unzulässig.
...und du bezeichnest PDE-5 Hemmer ernsthaft als Schwerstkriminalität? :lol: :rofl: :rofl: Toller Vergleich :top:

Und Shiny-Flakes war kein "Honeypot"... Man hat lediglich die unverschlüsselte Festplatte des Betreibers ausgelesen... Des weiteren haben von ca. 5000 deutschen Kunden weniger als 1% Besuch von der Staatsmacht in Form einer HD gehabt. Das waren nur solche, die Mengen gekauft haben die man nicht mehr als Eigenbedarf sehen kann. Naja, wer Drogen auf seine RL-Adresse bestellt ist nicht nur dumm sondern handelt grob fahrlässig...

Sowas mit PDE-5 Hemmern zu vergleichen grenzt an Paranoia.

Ich hab es nicht direkt als Schwerstkriminalität bezeichnet. Dass es jedoch nicht legal ist und irgendwann ab einer gewissen Menge auch mal ermittelt werden muss, darüber sind wir beide uns glaub ich einig.
Wenn man in diversen Mengen für sich und Freunde einkauft und nicht nur 5 Stück, dann könnte die Staatsmacht auf doofe Gedanken kommen.
Und 1% sind dennoch 50 Hausdurchsuchungen. Ist doch ordentlich. Und das war sicherlich auch nicht der einfache Konsument mit seinen 2 Gramm.

Keine Ahnung, wo du auch deine Informationen her hast, dass es
a) eine unverschlüsselte Festplatte war
b) man zum auslesen die Website nicht vom Netz nimmt, sondern tagelang noch aufrecht erhält
c) du die genauen Zahlen der Kunden und Hausdurchsuchungen hast.

Scheinst ja jedoch bestens informiert zu sein und Plan zu haben, wie die Ermittlungsbehörden arbeiten und dass sich hier niemand über auch nur irgendwas Gedanken zu machen braucht....

Nenn es Paranoia, ich nenn es Vorsicht. Wie gesagt, gerade wenn man in ordentlichen Mengen bestellt, wie es vielleicht manchereiner hier im Forum tut.

Shiny-Flakes

von Scarface » Freitag 3. Juli 2015, 16:49

Steckpfanne hat geschrieben:
Scarface hat geschrieben:
Steckpfanne hat geschrieben:Und dass die Seite wieder online ist hat nicht viel zu sagen. Sowas hat die Polizei bei Drogenseiten auch schon gemacht um an die Käufer zu kommen. Zack, Homepage nen Monat gespiegelt und Kunden abgefasst und abgestraft
Besagte Drogenseiten wurden von USA aus betrieben und die Ermittlungen vom FBI geführt... In Deutschland ist diese Praxis ("Honeypot") nicht zulässig!!

Wag ich zu bezweifeln, dass bei Schwerstkriminalität sowas nicht eingesetzt wird. Wurde bei einem 20jährigen Leipziger auch angewandt in dessen "Kinderzimmer" man mehr als 300 Kilogramm unterschiedlichster Drogen aufgefunden hat.
Es ist rechtlich umstritten jedoch nicht unzulässig.
...und du bezeichnest PDE-5 Hemmer ernsthaft als Schwerstkriminalität? :lol: :rofl: :rofl: Toller Vergleich :top:

Und Shiny-Flakes war kein "Honeypot"... Man hat lediglich die unverschlüsselte Festplatte des Betreibers ausgelesen... Des weiteren haben von ca. 5000 deutschen Kunden weniger als 1% Besuch von der Staatsmacht in Form einer HD gehabt. Das waren nur solche, die Mengen gekauft haben die man nicht mehr als Eigenbedarf sehen kann. Naja, wer Drogen auf seine RL-Adresse bestellt ist nicht nur dumm sondern handelt grob fahrlässig...

Sowas mit PDE-5 Hemmern zu vergleichen grenzt an Paranoia.

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